Umzug

Umzugsfirma zum Festpreis oder Stundenlohn: Was günstiger ausgeht

Der Stundenlohn ist günstiger, solange der Umzug klein, gut vorbereitet und kurz ist. Sobald Etagen, Entfernung oder Möbelmenge steigen, gewinnt der Festpreis, weil er das Risiko der Fehlkalkulation vom Kunden zur Firma verschiebt.

Die klare Empfehlung: Nimm den Festpreis, sobald der Umzug länger als einen halben Tag dauert oder mehr als 20 Kubikmeter umfasst. Er ist im Schnitt zehn bis zwanzig Prozent teurer als eine ideal verlaufende Stundenabrechnung, aber er deckelt den schlimmen Fall. Die Bedingung ist streng: Ein Festpreis zählt nur, wenn ihm eine Besichtigung vor Ort oder per Video vorausgegangen ist und wenn Volumen, Etagen, Tragestrecke und alle Zuschläge namentlich im Angebot stehen. Alles andere ist eine Schätzung mit einem hübschen Namen.

Stundensatz

40 bis 60 Euro je Träger und Stunde, dazu 80 bis 180 Euro für den LKW

Festpreis

2 Zimmer im Umkreis 800 bis 1.500 Euro, 4 Zimmer über 100 km 2.000 bis 4.000

Haftung

Gesetzlich auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt

Volumen

Faustregel rund 0,6 Kubikmeter je Quadratmeter Wohnfläche

Was kostet der Stundenlohn wirklich?

Abgerechnet wird je Träger und angefangener Stunde. Übliche Sätze liegen 2026 bei 40 bis 60 Euro brutto je Mann und Stunde, in Großstädten am oberen Rand. Dazu kommt fast immer eine Fahrzeugpauschale von 80 bis 180 Euro und eine An- und Abfahrtspauschale.

Ein Beispiel: Zwei Träger, sechs Stunden, 50 Euro je Stunde ergeben 600 Euro. Plus 120 Euro LKW und 80 Euro Anfahrt sind es 800 Euro. Wird es ein zäher Tag mit engem Treppenhaus und ohne Parkplatz vor der Tür, sind es schnell neun Stunden und damit 1.100 Euro.

Genau darin liegt das Risiko. Die Stunden laufen, egal ob es am Aufzug, am Verkehr oder an der eigenen Vorbereitung hakt. Wer das Modell wählt, sollte vorher eine Obergrenze schriftlich vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Der direkte Vergleich

FestpreisStundenlohn
Kostenrisikobei der Firmabeim Kunden
Preisniveau bei glattem Verlauf10 bis 20 Prozent höhergünstiger
Preis 2-Zimmer, 40 km800 bis 1.500 Euro600 bis 1.200 Euro
Preis 4-Zimmer, 100 km2.000 bis 4.000 Euro1.800 bis 4.500 Euro, offen
Besichtigung nötigja, zwingendnein
Planbarkeithochgering
Arbeitstempo der Kolonnezügig, Zeit ist Firmenrisikokein Anreiz zur Eile
Nachforderung möglichnur bei geänderten Angabenjederzeit über Stunden
Geeignet abetwa 20 Kubikmeterbis etwa 20 Kubikmeter

Warum die Besichtigung den Festpreis überhaupt erst möglich macht

Ein Festpreis ist eine Wette der Firma auf ihren eigenen Aufwand. Diese Wette kann sie nur gewinnen, wenn sie den Aufwand kennt. Deshalb ist der Besichtigungstermin keine Höflichkeit, sondern die Geschäftsgrundlage.

Bei der Besichtigung wird das Volumen in Kubikmetern aufgenommen, Etage und Aufzug notiert, die Tragestrecke bis zum LKW-Stellplatz gemessen und geklärt, was zerlegt und wieder aufgebaut werden soll. Eine Videobesichtigung per Smartphone ist heute üblich und reicht meist aus, wenn du dabei jeden Raum, Keller und Dachboden zeigst.

Wer ohne Besichtigung einen Festpreis am Telefon nennt, kalkuliert nach Wohnfläche. Stimmt die Annahme nicht, kommt am Umzugstag die Diskussion. Und die führst du dann mit halb ausgeräumter Wohnung, was keine gute Verhandlungsposition ist.

Die Nachforderungen, die typischerweise kommen

Diese Posten tauchen in fast jedem Streitfall auf. Kläre sie vorher schriftlich, dann sind sie erledigt.

  • Halteverbotszone. Kostet je nach Stadt 80 bis 250 Euro. Steht sie nicht im Angebot, wird sie berechnet oder es fehlt ein Parkplatz.
  • Tragestrecke. Über 20 bis 30 Meter zum Fahrzeug schlagen viele Betriebe zu. Frag nach der Grenze und nach dem Preis.
  • Etagenzuschlag. Ohne Aufzug wird ab dem zweiten oder dritten Obergeschoss zugeschlagen.
  • Möbelmontage. Abbau ist oft dabei, Aufbau nicht. Küchen fast nie ohne gesonderten Posten.
  • Sperrgut. Klavier, Flügel, Tresor, Aquarium und Marmorplatten sind eigene Positionen.
  • Wartezeit. Wenn der Schlüssel für die neue Wohnung fehlt, läuft die Uhr weiter.
  • Verpackungsmaterial. Kartons, Kleiderboxen, Decken und Folie werden gemietet oder verkauft.
  • Zweite Fahrt. Passt das Volumen nicht in einen LKW, wird die zweite Tour teuer.

Wofür haftet die Firma, wenn etwas kaputtgeht?

Für einen Umzugsvertrag gilt eine gesetzliche Haftungsobergrenze. Nach dem Handelsgesetzbuch ist die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum beschränkt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Bei 30 Kubikmetern sind das rechnerisch 18.600 Euro für den gesamten Hausrat, nicht je Gegenstand.

Zwei Punkte solltest du kennen. Erstens muss der Betrieb dich bei Vertragsschluss über die Haftungsbestimmungen unterrichten und auf die Möglichkeit hinweisen, eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern. Dieser Hinweis muss im Vertrag deutlich hervorgehoben sein. Unterbleibt er, kann sich der Betrieb auf die Begrenzung nicht berufen.

Zweitens gibt es Ausschlüsse. Für Geld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere und Urkunden haftet die Firma nicht, ebenso wenig für Schäden aus unzureichender Verpackung durch dich selbst oder aus Behältern, die du gepackt hast. Auch Pflanzen und Tiere sind ausgenommen. Wertsachen und selbst gepackte Kartons mit Zerbrechlichem nimmst du deshalb besser im eigenen Auto mit. Sichtbare Schäden meldest du sofort bei der Ablieferung, verdeckte Schäden schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist; über Form und Frist muss dich der Betrieb spätestens bei der Ablieferung unterrichten. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung, im Einzelfall entscheidet die Vertragslage.

Was ins Angebot gehört

  1. Umzugsvolumen in Kubikmetern, nicht nur die Zimmerzahl.
  2. Beide Adressen mit Etage, Angabe zu Aufzug und Tragestrecke.
  3. Termin, Zahl der Träger und Größe des Fahrzeugs.
  4. Leistungsumfang: Abbau, Aufbau, Verpacken, Küchenmontage, Entsorgung.
  5. Halteverbotszonen an beiden Adressen, mit Preis.
  6. Alle Zuschläge namentlich, nicht als Sammelklausel.
  7. Haftungshinweis und Angebot einer weitergehenden Versicherung.
  8. Zahlungsweise und Fälligkeit, keine große Vorkasse.
  9. Endsumme brutto mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Hol immer drei Angebote ein und vergleiche sie über das angesetzte Volumen. Weicht ein Betrieb bei denselben Angaben stark nach unten ab, hat er meist zu klein kalkuliert. Das merkst du am Umzugstag.

Für wen sich was eignet

  • Studentenumzug, ein Zimmer, Erdgeschoss: Stundenlohn. Drei Stunden zu zweit und der Fall ist erledigt.
  • Zwei-Zimmer-Wohnung, alles selbst gepackt: Stundenlohn, aber mit vereinbarter Obergrenze.
  • Familienumzug ab drei Zimmern: Festpreis. Zu viele Unbekannte für eine offene Rechnung.
  • Umzug über 100 Kilometer: Festpreis. Fahrzeit lässt sich nicht kontrollieren und wird sonst teuer.
  • Altbau im vierten Stock ohne Aufzug: Festpreis. Genau hier explodieren Stundenumzüge.
  • Kurzfristiger Termin ohne Besichtigung: Stundenlohn. Ein Festpreis ohne Aufnahme ist keiner.
  • Firmen- oder Büroumzug: Festpreis mit fixem Zeitfenster, weil Ausfallzeit teurer ist als der Aufschlag.
Ist der Festpreis am Ende teurer?

Bei glattem Verlauf ja, um etwa zehn bis zwanzig Prozent. Dafür trägt die Firma das Risiko für Stau, enges Treppenhaus und fehlenden Parkplatz. Bei größeren Umzügen zahlt sich das aus.

Darf die Firma beim Festpreis nachfordern?

Nur wenn sich die Grundlage ändert, etwa deutlich mehr Volumen oder zusätzliche Leistungen. Deshalb müssen Kubikmeter, Etagen und Tragestrecke im Angebot stehen, damit Abweichungen belegbar sind.

Wie viel Kubikmeter hat meine Wohnung?

Als grobe Faustregel rund 0,6 Kubikmeter je Quadratmeter Wohnfläche. Eine 70-Quadratmeter-Wohnung liegt damit bei etwa 40 Kubikmetern. Die verbindliche Zahl kommt aus der Besichtigung.

Was ist bei Schäden abgedeckt?

Gesetzlich 620 Euro je Kubikmeter Laderaum für den gesamten Hausrat. Geld, Schmuck, Wertpapiere, Pflanzen und selbst gepackte Behälter sind ausgenommen. Für Wertvolles brauchst du eine gesonderte Versicherung.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Drei. Vergleiche sie nicht über die Endsumme, sondern über das angesetzte Volumen und die enthaltenen Leistungen. Ein auffällig günstiges Angebot hat meist zu klein kalkuliert.

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Preisangaben sind Marktspannen aus Deutschland und ohne Gewähr · Keine Rechtsberatung.

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